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Hausrat Außenversicherung - was ist das?

Was viele nicht wissen, so gut wie jede Hausratversicherung beinhaltet inzwischen auch eine Außenversicherung für die versicherten Gegenstände.

Diese gilt weltweit, bei Reisen allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum von in der Regel bis zu drei Monaten. Vereinzelt sind sogar Zeiträume von bis zu einem Jahr versichert. Der versicherte Gegenstand darf sich zum Schadenszeitpunkt nicht länger als den eben beschriebenen vereinbarten Zeitraum außerhalb der Wohnung befinden.

Der Schutz gilt auf Reisen, aber auch für den Hausrat mitversicherter Kinder, die während der Ausbildung oder dem Studium vorübergehend nicht zu Hause leben, solange sie keinen eigenen Haushalt gründen. Da die Zeit der Ausbildung als vorübergehend gilt, fällt in diesem Fall die zeitliche Befristung auf die vorgenannten 3 bis 12 Monate weg.

Die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind dabei die gleichen wie für den Hausrat zu Hause. Bei Diebstahl muss sich der Gegenstand in einem verschlossenen Raum (auch das Auto) befinden. Ein Zelt zählt nicht dazu. Ebenso nicht versichert ist einfacher Diebstahl wie Taschendiebstahl ohne Androhung von Gewalt.

In der Regel beträgt der Umfang der Versicherungssumme für die Außenversicherung 10 bis 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme. Diese Höhe ist in den meisten Fällen ausreichend, da die Gesamtversicherungssumme den Wert aller Gegenstände in der heimischen Wohnung abdecken sollte. Führt man regelmäßig zum Beispiel teure Sportgeräte mit sich, sollte man sich erkundigen, ob die vorhandene Summe ausreichend ist und diese bei Bedarf aufstocken.

Einige Beispiele, in denen die Außenversicherung für den Schaden aufkommt:
- Im Urlaub wird Ihr Laptop aus dem Hotelzimmer entwendet.
- Ihr Kind lebt während der Ausbildung in einem WG-Zimmer. Dort bricht ein Brand aus und Kleidung und Möbel werden beschädigt.
- Einer im Haushalt lebenden Person wird unterwegs unter Androhung von Gewalt Bargeld und das Handy abgenommen.

Generell gilt, melden Sie Diebstahl oder Raub der Polizei und anschließend Ihrer Versicherung. Selbstverständlich sind auch die Bereiche Überschwemmungen, Sturm und Hagel in der Außenversicherung in geschlossenen Räumen abgesichert.