Ehepaare ohne Kinder - Vorsicht bei der Erbfolge
Das Thema Erben und Vererben birgt einige Stolperfallen und es kursieren zahlreiche Fehlinformationen. Einer der häufigsten Fehler ist es anzunehmen, dass die gesetzliche Erbfolge alles im besten Sinne wie gewünscht regelt, gerade unter Ehegatten.
Oft wird angenommen, dass bei kinderlosen Ehepartnern der hinterbliebene Ehegatte im Todesfall alles erbt. Leider ist diese Annahme nicht korrekt. Je nach ehelichem Güterstand erbt der Ehepartner nur 50% oder 75% des Besitzes des Verstorbenen. Den Rest erben die Eltern des Verstorbenen. Sollten die Elternteile nicht mehr leben, treten deren Kinder und Enkel in die Erbfolge ein. So entsteht schnell und in der Regel ungewollt eine große Erbengemeinschaft, die manchmal Ärger, aber in jedem Fall viel Arbeit und Kosten mit sich bringt.
Daher ist es wichtig, den Partner in einem Testament als Alleinerben einzusetzen. Ein Pflichtteil für die Eltern besteht dabei weiterhin, aber die Abwicklung des Erbes gestaltet sich so wesentlich einfacher.
Selbstverständlich ist ein Testament auch für Ehepartner mit Kindern unter mehreren Aspekten wichtig. Unter anderem tritt das hier beschriebene auch in Kraft, falls das Kind/die Kinder vor den Eltern verstirbt/versterben.
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